Allgmeine Geschäftsbestimmungen

Liebe Kunden, die Stadtgeschichten wollen Ihre Veranstaltung so reibungslos wie möglich vorbereiten und abwickeln, damit Sie einen unvergesslichen Tag haben. Das geht leider nicht ohne die nachfolgenden Veranstaltungsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen den Stadtgeschichten im Hansebund, Häcklinger Weg 66, 21335 Lüneburg (im folgenden „Stadtgeschichten“ genannt“) und deren Kunden geschlossenen Verträge über die Erbringung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen (nachfolgend „Leistungen“ genannt).

1.2 Kunde kann entweder ein einzelner Teilnehmer an einer solchen Veranstaltung sein oder eine Person, die einen oder mehrere Teilnehmer (Gruppe) zu einer Veranstaltung anmeldet. In den letztgenannten Fällen stellt der Anmelder sicher und garantiert gegenüber den Stadtgeschichten, dass die von ihm gemeldeten Teilnehmer mit der Anmeldung und den AGB einverstanden sind. Kunden im Sinne der vorliegenden AGB sind Verbraucher wie auch Unternehmer iSv § 14 BGB. Verbraucher sind natürliche Personen, die das Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Bei den Veranstaltungen gibt es zudem auf einen bestimmten Teilnehmerkreis begrenzte (sog. „geschlossene“ oder „exklusive“) Veranstaltungen, die individuell auf den jeweiligen Kunden zugeschnitten sind, und sog. „offene Veranstaltungen“, an denen grundsätzlich einzelne Kunden ohne Zugehörigkeit zu einer Gruppe teilnehmen können. Bei offenen Veranstaltungen kann der Kunde auch einen anderen Teilnehmer entsenden.

1.4 Die Leistungen der Stadtgeschichten können zudem (je nach Auftrag) die Erbringung von „Eigenleistungen“, die Beauftragung von „Drittleistungen“ oder die Vermittlung von „Fremdleistungen“ beinhalten: Im ersten Fall („Eigenleistungen“) erbringen die Stadtgeschichten die Leistungen selbst oder durch eigene Schauspieler, z.B. die Organisation und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung, Beauftragung und Einbindung der Schauspieler. Im Fall der Einschaltung Dritter erfolgt die Beauftragung dieser Dritten entweder im Namen und im Auftrag der Stadtgeschichten („Drittleistungen“) oder namens und im Auftrag des Kunden („Fremdleistungen“). Die Fremdleistungen betreffen insbesondere die Anmietung von Räumlichkeiten und/oder Fahrzeugen, das Catering sowie sonstige Gastronomiedienstleistungen. Die Erbringung von Fremdleistungen ist grundsätzlich nicht Gegenstand der Leistungen von den Stadtgeschichten. Mit der Auswahl des Dritten und der Vermittlung der Fremdleistung ist die von den Stadtgeschichten geschuldete Leistung erbracht, sofern keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung geschlossen wurde.

Vertragsschluss

2.1 Die Angebote der Stadtgeschichten auf der Internetseite www.die-stadtgeschichten.de sind freibleibend und unverbindlich. Für Angebote auf anderen Internetseiten oder Veröffentlichungen (zB Presse) übernehmen die Stadtgeschichten keine Gewähr.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung der Beauftragung seitens der Stadtgeschichten per Post oder E-Mail (nachfolgend Auftragsbestätigung) unter Einbeziehung dieser AGB zustande.

2.3 Der Vorverkauf findet auch bei kooperierenden Vorverkaufsstellen (zB LZ Lüneburg) sowie auf den Internetportalen von Kooperationspartnern statt (zB MyDays). Hier gelten ggf. ebenso die AGB der Kooperationspartner.

2.4 Soweit Drittleistungen vereinbart sind, beauftragen die Stadtgeschichten diese Leistungen nach erfolgter Auftragsbestätigung beim Dritten im eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden.

2.5 Die Beauftragung von Fremdleistungen erfolgt namens, in Vollmacht und im Auftrag des Kunden. Die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag über Fremdleistungen bestehen allein zwischen dem Kunden und dem Dritten; die Stadtgeschichten werden hierbei nur als Vermittler tätig.

Leistungsumfang

3.1 Für den Umfang der von den Stadtgeschichten zu erbringenden Leistungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung per Post oder E-Mail der Stadtgeschichten maßgeblich.

3.2 Geringfügige Änderungen der Leistungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

3.3 Die Stadtgeschichten sind berechtigt, frei zu bestimmen, welche und wie viele Personen (Schauspieler) eingesetzt werden bzw. welches Stück gespielt wird.

3.4 Die Stadtgeschichten sind zu Teilleistungen berechtigt.

Zahlungsbedingungen

4.1 Für die Leistungen der Stadtgeschichten ist vom Kunden die in der Auftragsbestätigung genannte Vergütung zu entrichten. Bei Drittleistungen sind die von den Stadtgeschichten verauslagten Kosten (nach vorher vorgelegtem Kostenrahmen) zu ersetzen. Ergänzend gelten die bei Auftragserteilung geltenden Vergütungssätze der Stadtgeschichten und/oder des Dritten. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die in der Auftragsbestätigung festgelegte Vergütung mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Stadtgeschichten sind zudem berechtigt, insbesondere bei hohen Drittleistungen, einen Vorschuss von 50 % zu verlangen.

4.3 Die Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

4.4 Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung gegenüber den Stadtgeschichten nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch die Stadtgeschichten anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann von dem Kunden nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.5 Die Erbringung von Fremdleistungen wird dem Kunden grundsätzlich von dem Dritten direkt in Rechnung gestellt.

Widerruf; Rücknahme von Tickets und Erstattung des Veranstaltungspreises

5.1 Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Tickets für Veranstaltungen. Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht gem. § 312g Abs. 2 S. 1 Zf. 9 BGB eine Ausnahme vom bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberechtes. Jede Bestellung der in diesem Absatz genannten Waren, insbesondere Tickets für Veranstaltungen, ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.

5.2 Tickets werden jedoch dann zurückgenommen und der gezahlte Preis nach Maßgaben der Stornobedingungen nach Ziffer 6 dieser AGB zurückerstattet, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Unternehmers abgesagt wird oder wenn der Verbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung nach den Stornobedingungen unter Ziffer 5 dieser AGB hat.

5.3 Für die Bestellung sonstiger Waren durch einen Verbraucher, insbesondere bei der Bestellung von Gutscheinen für eine Veranstaltung, gilt das folgende Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie die Waren in Besitz genommen haben.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Stadtgeschichten, Britta Bothe, Tel. +49 171 6253213, E-Mail: info@die-stadtgeschichten.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Storno

6.1 Die Stadtgeschichten sind bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl für offene Veranstaltungen berechtigt, die Veranstaltung spätestens 2 Wochen vor dem eigentlichen Termin abzusagen.

6.2 Bei einer von den Stadtgeschichten zu vertretenden Nichtdurchführung einer Veranstaltung erhält der Kunde die bereits entrichtete Vergütung erstattet, erhält einen 3 Jahre gültigen Gutschein oder kann kostenlos auf einen anderen verfügbaren Termin umbuchen.

6.3 Bei exklusiven Veranstaltungen hat der Kunde das Recht, zu stornieren. Die Stadtgeschichten sind berechtigt, eine Stornierungsgebühr einzubehalten bzw. zu berechnen.

Die Stornierungsgebühr bestimmt sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung.

Unter 90 Tage vor Veranstaltung: 30% des Originalpreises

Unter 30 Tage vor Veranstaltung: 50% des Originalpreises

Unter 7 Tage vor Veranstaltung: 100% des Originalpreises

Bei einer Veranstaltung mit Dritt- oder Fremdleistung richtet sich die Stornierung zudem nach den Bedingen des Dritt- oder Fremdleisters, insbesondere bei Buchung einer Location und Catering. Hier gelten ggf. strengere Stornierungsbedingungen.

6.4. Wird die Veranstaltung von staatlicher Seite aus abgesagt oder verboten, zB wegen einer Pandemie, wird keine Gebühr erhoben, zudem wird vor endgültiger Stornierung versucht, die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

6.5 Dem Kunden bleibt in allen vorgenannten Fällen der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

Pflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige in der Auftragsbestätigung dargestellten Mitwirkungspflichten einzuhalten. Dies sind bei geschlossenen Veranstaltungen insbesondere die unverzügliche Prüfung und Freigabe im Fall von Gestaltungsalternativen und Vorschlägen.

7.2 Die Teilnahme an der Veranstaltung sowie die An- und Abreise zum/vom Veranstaltungsort erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr.

7.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht gestört wird. Die Stadtgeschichten haben insoweit ein „Hausrecht“, insbesondere wenn es um den Schutz anderer Kunden oder Dritter bei der Veranstaltung geht.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, den Anweisungen der Stadtgeschichten Folge zu leisten. Bei nachhaltiger Störung der Veranstaltung durch den Kunden oder bei übermäßiger Alkoholisierung sind die Stadtgeschichten berechtigt, den Kunden von einer weiteren Teilnahme auszuschließen; der Anspruch von den Stadtgeschichten auf die vereinbarte Vergütung bleibt bestehen.

7.5 Einlass zu Aufführungen

Bei einer Krimi-Tour werden die Kunden ab 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn, bei einem Kriminaldinner ab 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn von den Stadtgeschichten am vereinbarten Treffpunkt in Empfang genommen.

Dem Einlasspersonal ist die gültige Eintrittskarte vorzuzeigen. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.

Fotos und Filmaufnahmen

8.1 Der Kunde ist nicht berechtigt ohne ausdrückliche Erlaubnis von der Veranstaltung – insbesondere von den Schauspielern – Fotos oder sonstige Aufnahmen zu machen, welche die Rechte der anderen Teilnehmer verletzen oder welche dazu geeignet sein können, die Rechte der Stadtgeschichten nach Ziffer 9 zu gefährden.

8.2 Der Kunde ist damit einverstanden, dass auf den Veranstaltungen von den Stadtgeschichten Aufnahmen (Fotos, Video) gemacht und diese auch zu Werbezwecken von den Stadtgeschichten verwendet werden können. Der Kunde ist berechtigt, sein diesbezügliches Einverständnis für die Zukunft zu widerrufen.

Urheberrechte

9.1 Der Kunde und die Stadtgeschichten sind sich darüber einig, dass die im Rahmen der Vertragserfüllung von den Stadtgeschichten erbrachten Leistungen (es sei denn, es handelt sich nachweislich um nicht schutzfähige Leistungen) nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz und Wettbewerbsrecht, geschützt sind.

9.2 Sämtliche Rechte an allen schutzfähigen Leistungen (einschließlich Angebot, Präsentation und Vorführung sowie Ideen und Gestaltung) stehen ausschließlich den Stadtgeschichten zu.

9.3 Soweit im Rahmen einer Veranstaltung Ton- und/oder Videomaterial und/oder Fotografien (im Folgenden Werke) durch die Stadtgeschichten oder im Falle ausdrücklicher Erlaubnis durch den Kunden angefertigt worden sind und diese dem Kunden ausgehändigt wurde, gehen hieran lediglich einfache Nutzungsrechte an den Kunden über. Der Kunde erhält das Recht, die Werke zeitlich unbegrenzt nicht öffentlich und ausschließlich zum privaten Gebrauch zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Werke öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten.

Haftung

10.1 Die Stadtgeschichten übernehmen keinerlei Haftung für Schäden, die durch Dritte bei der Erbringung von Fremdleistungen entstehen.

10.2 Die Stadtgeschichten haften im Fall einer Verletzung ihrer Pflichten für Personenschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen in vollem Umfang.

10.3 Für sonstige Schäden haften die Stadtgeschichten im Fall einer Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, sofern sich nicht aus einer von den Stadtgeschichten übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

10.3.1 Die Stadtgeschichten haften nach den gesetzlichen Bestimmungen – für Schäden, die durch arglistiges Verhalten seitens der Stadtgeschichten verursacht wurden; – für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von den Stadtgeschichten oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

10.3.2 Die Stadtgeschichten haften für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur begrenzt in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.

10.4 Im Übrigen ist jegliche Haftung der Stadtgeschichten ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Lüneburg, sofern in der Auftragsbestätigung kein abweichender Erfüllungsort festgelegt ist.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, wird Lüneburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

11.3 Die Europäische Kommission hat gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO eine Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern eingerichtet. Es handelt sich hierbei um die sog. OS-Plattform.

Diese Streitbeilegungsstelle können Sie im Falle von Streitigkeiten mit uns nutzen. Um auf die Plattform zu gelangen, nutzen Sie bitte den folgenden Link: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.

11.4 Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.

11.5 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Einschreiben). Dies gilt auch dann, wenn die Schriftform abbedungen werden soll.

Stand April 2020